Bezugsberechtigung
Wer?
Erforderliche Nachweise und Bescheinigungen...
Berechtigt sind nur Personen mit festem Wohnsitz in Erkrath!
Erstabholer melden sich bitte 1 Stunde vor dem Ausgabetermin am Empfang. Als Nachweis für ihre Bezugsberechtigung bitten wir Sie neben dem Personalausweis eine der folgenden Unterlagen (komplett) zur Einsicht vorzulegen:
- SGB II Bescheid (Harz IV, Arbeitslosenhilfe)
- SGB III Bescheid (Arbeitsförderung)
- SGB VI Bescheid (Gesetzliche Rentenversicherung)
- SGB VII Bescheid (Gesetzliche Unfallversicherung)
- SGB XII Bescheid (Sozialhilfe)
- Arbeitslosengeldnachweis
- Kleinrente (GSIG Grundsicherung im Alter)
- Wohngeldbescheid
- Aufenthaltserlaubnis von Asylbewerbern (Asyl-BLG)
- BAFÖG Bescheid
- Hinweis für Rentner und SGB 12 Empfänger:
Die Bruttorente darf bei Einzelpersonen € 1.250
bzw. für 2 Personen € 1.700 nicht überschreiten.
Diese Sätze gelten ab 2021